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Der BHV - Hundeführerschein


Der BHV hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit führenden deutschen
Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt.


Er wird unter anderem empfohlen von der Bundestierärztekammer und der Expertenkommission „Der gefährliche Hund"
Die tierärztliche Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als Sachkundenachweis.
Der Arbeitskreis „Sachkunde-Hundehaltung", in dem unter anderem Organisationen wie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (BPT), der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e. V und der Deutsche Jagdschutz-Verband e. V. (DJV) vertreten sind, stuft den BHV-Hundeführerschein ebenfalls als empfehlenswert ein.

Der BHV-Hundeführerschein kann behördlich als Sachkundenachweis anerkannt werden. Derzeit ist die Anerkennung Ländersache.

Wir bereiten Sie und Ihren Hund auf die Prüfung vor.

Bei der Prüfung zum Hundeführerschein wird unter anderem festgestellt, ob sich das Mensch-Hund-Team in der Öffentlichkeit bewegen kann, ohne andere Menschen oder Hunde zu belästigen oder zu gefährden.

Im theoretischen Teil wird die Sachkunde des Halters überprüft. Sein Wissen über Hundehaltung und Hundeerziehung, aber auch Themen wie Recht und Erste Hilfe am Hund werden abgefragt. Erst nach bestandener Theorieprüfung darf mit dem praktischen Teil begonnen werden.

Der praktische Teil der Prüfung findet zunächst in ruhiger Umgebung, ohne Ablenkung des Hundes statt. Dort werden die Grundlagen wie z.B.: Sitz, Platz, Bleib oder Leinenführigkeit getestet. Auch das Anfassen durch fremde Personen, Kontrolle von Zähnen, Ohren und Pfoten oder das Wegnehmen eines Spielzeugs stehen in diesem Teil auf dem Programm.

Danach geht es weiter auf eine öffentliche Grünanlage mit viel Ablenkung wie z.B.: Jogger, Radfahrer, andere Hunde, Kinder u.s.w. Hier müssen Halter und Hund mit verschiedenen gewöhnlichen und ungewöhnlichen Situationen und Reizen konfrontiert werden. Der Hund darf in keinem Fall andere Personen oder Tiere belästigen oder gar gefährden.

Der letzte Teil der Prüfung erfolgt in der Innenstadt. Auch hier müssen Halter und Hund mit verschiedenen Situationen und Reizen konfrontiert werden. Auf dem Programm stehen z.B.: Fahrstuhl- oder Busfahren, Geschäftsbesuche, Cafe’s und andere alltägliche Dinge. Auch hier gilt: Der Hund darf in keinem Fall andere Personen oder Tiere belästigen oder gar gefährden.